„Progres NRW-Klimaschutztechnik“:
Antragsfrist für 2021 endet in wenigen Tagen

Neben den bekannten Förderprogrammen des Bundes für Sanierung und Neubau von energieeffizienten Gebäuden gibt es in vielen Bundesländern auch Landesprogramme. Das bisherige Programm „Progres NRW – Markteinführung“ wurde im August 2021 durch das neue Programm „Progres NRW – Klimaschutztechnik“ abgelöst. Jeweils zu Jahresbeginn werden Konditionen und Fördersätze angepasst. Anträge können in der Regel zwischen Februar und November eines Kalenderjahres gestellt werden. In diesem Jahr endet die Antragsfrist am 24. November 2021.

Gefördert werden u.a. thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung sowie für Prozesswärme, Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, Photovoltaikanlagen für Kommunen, große Freiflächen-Photovoltaikanlagen (einschl. Floating- und Agro-PV-Anlagen), Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher, Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen, Nahwärme- und Kältenetze, Latentwärmespeicher.

Neben Einzeltechnologien werden auch drei spezielle Gebäudetypen besonders gefördert:
Das KlimaGebäude NRW, Wohngebäude im DreiLiter-Standard sowie Passivhäuser.

Die oben genannten Förderungen dürfen zum Teil zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen des Bundes (BEG-EM, BEG-WG, BEG-NWG) beantragt werden. In manchen Fällen gilt eine kumulierte Förderung von maximal 60 Prozent .

Die Übersicht über das Förderprogramm findet sich unter:
https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/Foerderuebersicht%20gesamt_02.08.2021.pdf

Für das kommende Jahr ist mit einer überarbeiteten Version zu rechnen. Wir werden nach der Veröffentlichung an dieser Stelle einen ausführlicheren Überblick zum Programm geben.

Ein Beitrag unseres Mitglieds Uwe Oettershagen
OettImmo Energieberatung
Dipl. Ing. Uwe Oettershagen
Heckelsiefenerstr. 9
D-51674 Wiehl

Zum Seitenanfang
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner