Energiestandards und Kriterien

In diesem Kapitel stellen wir zunächst die Kriterien vor, die den Sonnenhaus-Standard definieren.

Sonnenhaus-Kriterien

Sie sollen Bauwilligen und Planern als Richtschnur und Wegweiser für das Solare Bauen und Sanieren dienen. Grundidee und Ziel der Sonnenhaus-Philosophie besteht darin, einen möglichst niedrigen Primärenergiebedarf vorrangig mit den Mitteln solarer Energiegewinnung zu ermöglichen, wobei aber auch auf eine gut gedämmte Gebäudehülle Wert gelegt wird.

Neudefinition 2026

Die Grundidee der Sonnenhaus-Philosophie besteht darin, durch solare Energiegewinnung mit einem minimalen Primärenergiebedarf auszukommen und folgt damit auf ihre Art der Vision eines „Nullemissionsgebäudes“.

Diesem Leitgedanken nachkommend hat das Sonnenhaus-Institut Kriterien im Sinne von Mindestanforderungen, sowie Bilanzierungs- und Planungsvorgaben für die Verwirklichung des Sonnenhaus-Standards definiert. Diese werden von Zeit zu Zeit – wo nötig und sinnvoll – den aktuellen Entwicklungen im Energiesektor angepasst.
Wir erklären nachfolgend, welche Prinzipien dem Sonnenhaus-Baustandard zugrunde liegen, welche Hauptkriterien (Mindestanforderungen) sich daraus ergeben und warum diese jetzt überarbeitet wurden.

 

Aktuelle Sonnenhauskriterien 2026

1. Solarer Selbstversorgungsgrad für Wärme und Strom > 50%
(verstanden als relative Energieeinsparung)

2. (Beitrag zum Klimaschutz:)
a) keine CO2-Emission aus (fossilen) Brennstoffen am Standort

b) für Sonnenhäuser mit überwiegend strombasierter Heizung und
Solarenergieerzeugung:
Energiemanagement-Maßnahmen, die die Netzdienlichkeit fördern
und die Nutzung flexibler Stromtarife ermöglichen.

Die genannten Kriterien gelten ab 2026 für:
• Neubau und Bestand
• Wohn- und Nichtwohngebäude
• berücksichtigen sowohl die Wärmeversorgung
als auch den Stromverbrauch für das Gebäude.

Die Prinzipien des Sonnenhaus-Konzeptes dargestellt als drei Säulen mit ihren einzelnen Bausteinen (Grafik: Sonnenhaus-Institut e.V.)

 

ERLÄUTERUNGEN

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ergebnis der Überarbeitung eine radikale Vereinfachung darstellt mit dem Fokus auf das Wesentliche, was ein Sonnenhaus ausmacht.

Kurz ein Blick zurück:
Die bisherigen Sonnenhaus-Kategorien hießen:
1. Sonnenhaus Standard (der „Klassiker“ mit Solarthermie- und Holzheizung),
2. Sonnenhaus F (mit fossiler Nachheizung und deshalb höherem Grenzwert für den Primärenergiebedarf),
3. Sonnenhaus Plus (positive Primärenergie-Jahresbilanz für Wärme UND Strom, Referenzklima GEG)
4. Sonnenhaus Autark (> 50% solarer Deckungsgrad am Standort für Wärme UND Strom).
Bei den Kategorien 3 und 4 sind Solarstromerzeug und Haushaltsstromverbrauch mit einbezogen
5. Zusätzlich gab es noch die Unterkategorie „Sonnenhaus im Bestand“ mit etwas geringeren Anforderungen für den Dämmstandard.

Allen Kategorien lagen 3 Hauptkriterien mit entsprechenden Grenzwerten zu Grunde:
a) Solarer Deckungsgrad (> 50%)
b) spezifischer Primärenergiebedarf (als „ökologisches“ Kriterium)
c) spezifischer Transmissionswärmebedarf (Dämmstandard)

Von 5 Kategorien verblieb eine einzige, von 3 Hauptkriterien (plus diverse Unterkriterien) nur zwei.
Geblieben ist das „Markenzeichen“ des Sonnenhauses, nämlich der angestrebte hohe Anteil der Solarenergie an der Energieversorgung, vormals als „solarer Deckungsgrad“ oder „Autarkiegrad“ bezeichnet.
Als ökologisches Zusatz-Kriterium haben wir uns – ebenfalls vereinfachend – anstelle des Primärenergiebedarfes und mit Blickrichtung auf das „CO2-Nullemissionshaus“ für Festlegungen hinsichtlich der Energieträger entschieden.

 

Hintergründe zur Neudefinition der Kriterien

Die gesetzlichen Anforderungen (GEG) an die Bau- und Sanierungsstandards hinsichtlich Energieeffizienz und Energieträger werden immer höher, und die sogenannte „Energiewende“ stellt zunehmend auch das Stromnetz vor große Herausforderungen.
So hat sich einerseits so manches Kriterium, will man es nicht weiter verschärfen, mittlerweile von selbst erledigt, insofern die gesetzlichen Vorgaben gegenüber dem Sonnenhausstandard aufgeholt haben:

• An vorderster Stelle sind hier die Anforderungen an den Wärmeschutz (bisher drittes Kriterium) zu nennen. Diese ergeben sich ohnehin aus der Praxis, weil ungenügend gedämmte Gebäude kaum ganzjährig und überwiegend mit Sonnenenergie beheizbar sind.
Eine gut gedämmte Gebäudehülle, ob im Neubau oder Bestand, spart Heizenergie im Winter, also in Zeiten großer Kälte und weniger Sonnenstunden. Ein geringer Heizwärmebedarf (zu dem auch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung beitragen kann) bleibt also eine wesentliche Voraussetzung für einen hohen solaren Selbstversorgungsgrad.
Dieser wird außerdem begünstigt durch niedrige Heiztemperaturen in der Wärmeverteilung (die maßgeblichen Einfluss auf den Wirkungsgrad sowohl einer Solarthermieanlage als auch einer Wärmepumpe haben).

• Auch beim bisherigen zweiten Hauptkriterium „Primärenergiebedarf“ hat sich der Abstand – zumal bei Neubauten – erheblich verringert.
Auch diese Größe, namentlich der zugrundeliegende Primärenergiefaktor, bemisst sich entscheidend am (mittlerweile gesetzlich vorgegebenen) Anteil erneuerbarer Energie. Beim Sonnenhaus sogar in reinster Erscheinungsform als solare Strahlungsenergie.
Der Primärenergiefaktor wird von Zeit zu Zeit angepasst (unter anderem an den aktuellen Energiemix im Stromnetz) und erwies sich also als volatile Größe (mutmaßlich nicht ganz befreit von energiepolitischen „Launen“ und Lobbyismus-Einflüssen).
Daher hat sich das Sonnenhaus-Institut für einen einfacheren, transparenten, aber auch radikaleren Weg entschieden: Als ökologisches Sonnenhaus-Kriterium gilt nun die Vorgabe, am Gebäude auf den Einsatz fossiler Brennstoffe ganz zu verzichten.
Damit wird ein gleichlautendes, aber zukunftsorientiertes Forderungs-Kriterium der EU-Gebäuderichtlinie („green deal“) für das „zero emission building“ nicht nur übernommen, sondern zeitlich vorweggenommen. Und mehr noch: dies soll (ungeachtet gesetzlicher Fristen und prozentualer Abstriche beim Erneuerbare-Energien-Anteil) ab sofort auch schon für den sanierten Gebäudebestand gelten!
Damit erübrigt sich selbstredend auch die Kategorie „Sonnenhaus fossil“.

• Der einseitige Fokus auf Brennstoffe beim Heizen in Bezug auf CO2-Emissionen würde aber zu kurz greifen angesichts des (energiepolitisch gewollten) Vormarsches strombasierter Heizungen (hauptsächlich Wärmepumpen).
Das „greendeal“-Ziel der EU (dekarbonisierter Gebäudebestand bis 2050), namentlich das anvisierte „Nullemissionsgebäude“, geht von einem weitgehend CO2-bereinigten Energiemix im Stromnetz aus, der aber noch in weiter Ferne liegt.
Als Stromverbraucher im Sonnenhaus ist man zwar diesem Mix für den – über die solare Eigenversorgung hinausgehenden – Netzbezug ausgeliefert, kann aber durchaus einen netzdienlichen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen leisten.
Per se geschieht das schon – dank solarer Energieerzeugung und -speicherung – durch Lastvermeidung und Lastverschiebung.
Darüber hinaus geht es darum, dem jeweils aktuellen Stand der Technik digitaler Komponenten nachkommend und ggf. über das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß hinaus Vorsorge zu treffen, dass die PV-Anlage und mehr noch die Wärmepumpe netzdienlich betrieben werden können, um flexible Stromtarife effektiv zu nutzen.
Entsprechende Regelungen werden im „Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)“ bereits laufend aktualisiert bzw. verschärft.

• Die Abschaffung des „Sonnenhaus Plus“ als Kategorie hat ebenfalls mit dem Thema Netzdienlichkeit zu tun.
Der Grundgedanke war bisher, mittels Solarthermie und Photovoltaik in der Jahresbilanz – unter Einbeziehung des Haushaltsstromes – mehr Energie zu substituieren als zu verbrauchen.
Im Unterschied zum sogenannten „Effizienzhaus Plus“ bezog sich diese Bilanz nicht auf die End- sondern Primärenergie, gerechnet mit den im GEG (vormals EnEV) vorgegebenen Bilanzierungsvorschriften. Dennoch wird die Bewertung der Jahresbilanz, zumindest was die Stromseite angeht, den heutigen Gegebenheiten nicht mehr gerecht.
In der ersten Phase der „Energiewende“, geprägt durch das Erneuerbaren-Energiegesetz (EEG), ging es fast ausschließlich um den Ausbau erneuerbaren Energien („Quantität“). Heute ist der Anteil fluktuierender Energiequellen (Wind und Sonne) schon so stark im Strommix vertreten, dass nun Fragen der Systemstabilität immer mehr in den Vordergrund rücken.
Konkret geht es dabei zum einen um Energiespeicherung, zum anderen um intelligente Ansätze zum Angleich des Stromerzeugungsprofils an das Verbrauchsprofil und umgekehrt („smart grid“ und „smart home“).

• Die aktuellen Kriterien gelten nun (technologieoffen) gleichermaßen für das „klassische“ Sonnenhaus (Heizen mit Solarthermie und Holz), wie für das PV-Wärmepumpen-Sonnenhaus jeweils mit Berücksichtigung des Haushaltsstromes. Die Kategorie „Sonnenhaus autark“ kann somit auch entfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Kriterium solarer Deckungsgrad

Dieses Kriterium ist das „Markenzeichen“ des Sonnenhaus und gilt für jede Variante:
Der Brutto-Energiebedarf für Raumheizung und Warmwasser soll mindestens zu 50% aus solarer Strahlungsenergie (Solarthermie oder Photovoltaik) gedeckt werden. Die Berechnung des solaren Deckungsgrades erfolgt mit geeigneten Simulationsprogrammen als anteilige Energieeinsparung im Vergleich zu einem Referenzsystem ohne Solaranlage. Somit wird nur der verlustbereinigte, wirklich nutzbare Solarertrag bewertet. Simuliert wird mit standortbezogen Klimadaten und realen Nutzungsrandbedingungen.

2. Kriterium Primärenergiebedarf

Bei neu gebauten Wohnhäusern soll der im EnEV-Verfahren ermittelte spezifische Primärenergiebedarf 15 kWh pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr nicht überschreiten. Dieser hohe Standard setzt normalerweise eine regenerative Zusatzheizung voraus. Wird dennoch fossil nachgeheizt, zum Beispiel mit einer Gastherme, gilt für diese Variante „Sonnenhaus f mit fossiler Nachheizung“ der doppelte Grenzwert (30 kWh/m²a). Um dies zu erreichen, ist in der Regel ein höherer solarer Deckungsgrad als 50%, also eine entsprechend größere Solaranlage erforderlich.
Bei sanierten Bestandgebäuden gilt der Grenzwert „EnEV-Referenzgebäude“ Die Einbindung einer Solarsimulation ist im EnEV-Nachweis zulässig und zu empfehlen. Auch Stromgutschriften aus Photovoltaik-Anlagen tragen zur Reduzierung des Primärenergiebedarfes bei. In der Regel kann so der Hilfsstrom für die Anlagentechnik weitgehend bis gänzlich kompensiert werden.

3. Kriterium Dämmstandard

Der spezifische Transmissionswärmeverlust H´T soll den des EnEV-Referenzgebäudes um mindestens 15% unterschreiten.
Bei sanierten Bestandsgebäuden darf der H’T des Referenzgebäudes um nicht mehr als 15% überschritten werden.
Hintergrund dieser Mindestanforderungen ist es zum einen, der längeren zeitlichen Perspektive von Baumaßnahmen (Lebensdauer) Rechnung zu tragen, zum anderen einen hohen solaren Deckungsgrad durch überdurchschnittlich gute Wärmedämmung überhaupt erst zu ermöglichen.

Für Sonnenhäuser, die mit einer Solarstromanlage ausgestattet sind, werden unter Einbeziehung des Haushaltstromes weitere Standards definiert, für die aber auch die vorgenannten Kriterien gelten:

4. Sonnenhaus Plus

Hier wird die Primärenergie-Jahresbilanz selbst erzeugten Stromes einerseits und insgesamt verbrauchter Primärenergie (inklusive Haushaltsstrom) andererseits betrachtet, mit dem Ziel mehr Energie solar zu erzeugen als zu verbrauchen. Im Gegensatz zum „Effizienzhaus-Plus“ bleibt die Endenergie beim Sonnenhaus Plus unberücksichtigt.
Berechnung am Referenz-Klimastandort in Anlehnung an das Bilanzierungsverfahren der EnEV, jedoch mit Einbeziehung des Haushaltsstromes.

5. Sonnenhaus autark

Der Schwerpunkt wird hier auf eine weitgehend netzunabhängige solare Eigenstromversorgung gelegt mit dem Ziel, einen möglichst hohen Autarkiegrad (50% oder mehr) zu erreichen.
Die Berechnung erfolgt standortbezogen mit geeigneten Simulationsprogrammen.
Voraussetzung für einen hohen Autarkiegrad ist ein sparsamer Stromverbrauch (hocheffiziente Haushaltsgeräte, weitgehende Vermeidung strombasierter Wärmeerzeugung). Die Nutzung von Überschüssen für die Elektromobilität ist eine Option, die sich voraussichtlich in Zukunft mehr und mehr anbietet.

Eine genauere Definition der Sonnenhaus-Kriterien finden Sie im Download-Bereich.

Energiestandards und Heizsysteme im Vergleich

Dass es heute überhaupt definierte Energiestandards gibt, hat sehr zur Versachlichung der Energiedebatte geführt und ist deshalb ein Segen. Früher fehlten klar definierte Beurteilungskriterien. Ein geschäftstüchtiger Bauunternehmer konnte jeden baulichen Unfug als „Niedrigenergiehaus“ anbieten. Andererseits trifft man heute in der Liga der Baustandards, die deutlich über die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinausgehen, auf eine geradezu verwirrende Vielfalt von Begriffen und „Labels“, für die es nicht in jedem Fall anerkannte, eindeutige Definitionen oder gar Normen gibt.

Am bekanntesten und in Bezug auf die jeweiligen Anforderungs-Grenzwerte eindeutigsten Standards sind die von der KfW eingeführten „Effizienzhäuser“. Dieser Begriff bezieht sich auf bestimmte Förderkategorien der KfW-Bank. Die zu erfüllenden Kriterien entsprechen den spezifischen Hauptanforderungsgrößen der EnEV bezüglich Primärenergiebedarf (qp) und Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle (HT’), die jeweils um einen bestimmten Prozentsatz unterschritten werden müssen (siehe Tabelle).
Und zwar wird hier immer auf das „EnEV-Referenzgebäude“ Bezug genommen.
Derzeit sind in den KFW-Programmen 153 „energieeffizient Bauen“ und 151 „energieeffizient Sanieren“ folgende Effizienzhausklassen definiert, die voraussichtlich bis zur nächsten Verschärfung der EnEV zum Jahresbeginn 2016 gelten:
Die ersten beiden Spalten betreffen nur das Gebäudesanierungsprogramm. Bei entsprechend umfassenden und wirksamen Sanierungsmaßnahmen kann aber auch EH70- oder sogar EH55-Standard erreicht werden.
Aufgrund der niedrigen Primärenergiefaktoren für erneuerbare Energieträger und der zulässigen Einbindung  einer Solarsimulation weist der EnEV-Nachweis für das Sonnenhaus einen extrem niedrigen Primärenergiebedarf aus. In Kombination mit guter Dämmung können dementsprechend hohe Standards erreicht werden.
Aktuelle Informationen zu allen Sonnenhaus-relevanten Förderprogrammen können Sie im Kapitel „Förderungen“ einsehen.

Parallel zu den KFW-Effizienzhäusern, beziehungsweise in deren Anforderungen darüber hinausgehend, gibt es noch einige andere interessante Baustandards, zu denen das Sonnenhaus, das Passivhaus und das Effizienzhaus Plus gehört.
Vergleichen wir die Sonnenhaus-Kriterien mit den KFW-Standards, so ist festzustellen, dass dämmtechnisch mindestens das EH70-Kriterium erfüllt ist, primärenergetisch das Sonnenhaus aber eben eine „Klasse für sich“ repräsentiert, die dem in der EU-Gebäuderichtlinie anvisierten „Nahezu-Nullenergiestandard“ schon sehr nahe kommt.

Das Passivhaus setzt andere Schwerpunkte. Dem Baukonzept liegt ursprünglich die Idee zugrunde, den Heizwärmebedarf bzw. die Heizlast durch eine optimal gedämmte und hermetisch dichte Hülle, sowie durch Wärmerückgewinnung beim Luftaustausch derart zu minimieren, dass auf ein herkömmliches, wasserführendes Heizsystem ganz verzichtet werden kann. Das Haus sollte dann im Sinne des Erfinders rein „passiv“, das heißt über die Fenster und die inneren Wärmequellen beheizt werden können. Das reicht aber natürlich an kalten, sonnenarmen Wintertagen nicht aus. Deshalb wird die ohnehin erforderliche zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung durch eine zusätzliche Nacherwärmung der Zuluft ergänzt. Die Energie hierfür und für das Warmwasser wird beim „klassischen“ Passivhaus mit einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe (Klimakompaktgerät) generiert, gegebenenfalls ergänzt durch eine Trinkwarmwasser-Solaranlage. Inklusive des Stromverbrauches der Lüftungs-Ventilatoren und sonstiger Hilfsenergie liegt der Primärenergiebedarf für die Wärmeerzeugung bei derartig beheizten Passivhäusern in der Größenordnung 30 bis 50 kWh/m²a. (Der vom Passivhaus-Institut festgelegte Grenzwert mit Einbeziehung des Haushaltsstromes beträgt 120 kWh pro qm Wohnfläche und Jahr.)
Immer mehr Passivhausplaner gehen jedoch heute dazu über, alternativ oder ergänzend regenerative Wärmeerzeuger wie thermische Solaranlagen und Pellet-Zentralheizungsöfen in das Heizkonzept einzubinden, was den Primärenergiebedarf wesentlich reduziert. Auch die reine Luftheizung hat sich aus wohnklimatischen Gründen (trockene Raumluft) nicht wirklich durchgesetzt, weshalb in der Regel alternativ oder ergänzend wasserführende Heizflächen zum Einsatz kommen.
Primärenergiebedarf verschiedener Baustandards im Vergleich (ohne Haushaltsstrom)

Auf der Suche nach einer Synthese der beiden Minimalenergiekonzepte „Sonnenhaus“ und „Passivhaus“ lässt sich feststellen, dass die hohe Anforderung an den Heizwärmebedarf (Passivhaus) und das solare Heizkonzept mit großem Wärmespeicher (Sonnenhaus) im Grunde zwei Seiten der gleichen Medaille darstellen. Solar beheizte Passivhäuser sind nicht nur technisch möglich, sondern könnten bei weiter steigenden Energiepreisen eines Tages auch in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll werden. Ansonsten geht es aber in der am limitierten Budget orientierten Planungspraxis darum, einen wirtschaftlich sinnvollen Kompromiss zwischen einer top gedämmten Gebäudehülle und einer übergroßen Solaranlage zu finden.

Studien zum Thema „Vergleich verschiedener Baustandards“ finden Sie hier.

Text: Wolfgang Hilz

 

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