Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz

Im Moment ist noch offen, wann das neue Gebäudemodernisierungsgesetz endgültig verabschiedet wird, aber wir gehen davon aus, dass dies nach der Sommerpause der Fall sein sollte. Deshalb bieten wir am Mittwoch 23. September, ein Seminar mit dem Energieexperten Klaus Lambrecht bei dem sich unsere Mitglieder und Gäste einen Überblick über die Gesetzeslage und vielleicht auch die zu erwartenden Förderungen  verschaffen können.

„Wieder mehr Freiräume für Brennräume“ könnte man sagen im Hinblick auf das kommende „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Das Sonnenhaus-Institut e.V. hält mit dem Slogan unseres Mitglieds Josef Jenni dagegen: „Kein Feuer, wenn die Sonne scheint!“

Wir wollen die gesetzliche Entwicklung und die erklärte Aufweichung regenerativer Standards an dieser Stelle nicht kommentieren. Denn für uns ist ohnehin klar, dass unsere Mitglieder und Sonnenhaus-Interessenten ihren eigenen Weg weiter gehen werden: Gut gedämmte Gebäude mit möglichst klimafreundlicher Heizung zu schaffen. Dennoch ist es wichtig die Gesetzeslage und Förderungsmöglichkeiten zu kennen.

Auch für den Fall, dass bis dahin noch immer ein paar Details strittig sein sollten, wird Klaus Lambrecht uns sehr genau erklären können, „wohin die Reise geht“, denn er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE zur GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnEV, Wärmegesetzen, Normung, Energieberatung und Förderprogrammen aktiv.

Lambrecht gehört zu den führenden Experten in der Energieplanung und Gebäudesimulation mit über 25jähriger Praxiserfahrung. Schwerpunkt ist die Entwicklung hocheffizienter Gebäude mit Einsatz regenerativer Energien bis hin zu Null- und Plusenergiegebäuden, sowohl im Wohnungs- wie im Nichtwohnungsbau.

Hier noch einmal in Kürze die bisherige Entwicklung:

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich im Februar 2026 auf die Eckpunkte einer grundlegenden Reform geeinigt. Dabei soll das bisherige GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt werden.

  • Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Damit ist die Regierungsebene abgeschlossen.
  • Der Entwurf befindet sich inzwischen im parlamentarischen Verfahren. Im Juni gab es dazu bereits intensive Beratungen und Debatten im Bundestag.
  • Das Gesetz muss noch die weiteren Schritte in Bundestag und Bundesrat durchlaufen, bevor es endgültig in Kraft treten kann.

Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:

  • Wegfall der bisherigen pauschalen 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen.
  • Größere „Technologieoffenheit“: Auch neue Gas- und Ölheizungen sollen wieder zulässig sein.
  • Heiztechnik, die derzeit noch mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, soll schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bioheizöl oder Wasserstoff) vorgeschrieben werden.
  • Die staatliche Heizungsförderung soll grundsätzlich erhalten bleiben.

Termin unserer Veranstaltung mit K.Lambrecht: Mittwoch, 23. September, Beginn 17.00 Uhr
Dauer: ca. 90 Minuten
Mitglieder SHI: kostenfrei
Externe: 39,- Euro, DGS-Mitglieder: 29,- Euro
Um Ihre Anmeldung wird gebeten unter
Die Fortbildung wurde für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste angemeldet.

 

 

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