Vorfahrt für minimale bis null Energiekosten

Bei Sonnenhäusern erzeugen große Solarthermie- und Photovoltaikanlagen Energie für Wärme, Strom und Mobilität. Mit der stark verbesserten Förderung der KfW und des BAFA wird die Bauweise, die CO2 und Energiekosten einspart, unterstützt. (Foto: Sonnenhaus-Institut / Udo Geisler)

Minimale Energiekosten für Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Elektromobilität, dazu noch ein hoher Energieautarkiegrad und niedrigste CO2-Emissionen: All dies bieten Wohngebäude mit Sonnenhaus-Konzept. Die regenerative Energietechnik erfährt jetzt eine noch deutlich bessere Förderung. Durch die seit dem 1. Januar 2020 geltenden BAFA-Zuschüsse sowie höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse der KfW-Bankengruppe ab 24. Januar 2020 zahlen sich die Mehrkosten für die Klima schonenden Anlagen jetzt noch schneller zurück, wenn sie nicht sogar komplett gefördert werden.

In Sonnenhäusern decken große Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen bei der gängigen Anlagenauslegung zwischen 50 und 70 Prozent des Energiebedarfs solar. Zwar wurde in den überarbeiteten Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Innovationsförderung für Sonnenhaus-Heizungen ersetzt. „Die neue prozentuale Förderung ist für Bauherren aber mindestens genauso attraktiv“, betont Georg Dasch, 1. Vorsitzender des Sonnenhaus-Institut e.V. Für die große Solarthermie-Anlage auf einem Sonnenhaus („Solaraktivhaus“ in der BAFA-Richtlinie) erstattet das BAFA 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen, die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage solarstromgeregelt in Sonnenhäusern zum Einsatz kommen, beträgt der Fördersatz 35 Prozent. Mit diesen Sätzen werden die Mehrkosten für die Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts zu 80 bis 100 Prozent abgedeckt.

Neue KfW-Förderung tritt am 24. Januar in Kraft

In dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153) hat die KfW die Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie den Kreditbetrag deutlich erhöht. Die neuen Förderkriterien treten am 24. Januar 2020 in Kraft. Der maximale zinsgünstige Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus. Die Tilgungszuschüsse wurden jeweils um 10 Prozentpunkte erhöht. Beim KfW-Effizienzhaus 55 gewährt die KfW nun einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf einen Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro. Das sind 18.000 Euro je Wohneinheit.

Für Mehrfamilien-Sonnenhäuser ist die neue Förderung besonders lukrativ. Die Bewohner profitieren von langfristig niedrigen Energiekosten und sie schützen das Klima durch die Nutzung der Solarenergie.
Foto: KHB-Creativ Wohnbau

Dazu kann noch ein Zuschuss für die Baubegleitung von 50 Prozent bis maximal 4.000 Euro beantragt werden. „Bei einem Einfamilienhaus sind das circa 2.500 Euro, die dann nochmals zu den 18.000 Euro dazu kommen“, sagt Rainer Körner, 2. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts. „Wir empfehlen allerdings, gleich auf KfW-Standard 40 oder 40 Plus zu gehen. Mit der Sonnenhaus-Technik sind die besseren Standards leicht zu erreichen und die Förderung ist nochmals deutlich lukrativer.“

Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus werden 25 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag erlassen. Das entspricht einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Heizen mit Erneuerbaren Energien

Förderübersicht BAFA (Tabelle)

KfW – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick

Merkblatt zum Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153)

Für Presse-Rückfragen:

Rainer Körner
2. Vorsitzender Sonnenhaus-Institut e.V.
Binswanger Straße 63
74076 Heilbronn
Tel.: 07131 / 15545-0

Sonnenhaus Institut e.V.
Geschäftsstelle Deggendorf
Dipl.-Ing. (FH) Christian Kerschl
Nordweg 11
94469 Deggendorf
Tel.: 0991-2909844

Pressetext, 22.01.2020

Zum Seitenanfang
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner