Solarwärme für zukunftsgerechtes Wohnen

Im novellierten Marktanreizprogramm (MAP) werden weitgehend solar beheizte Häuser als Innovation anerkannt und besonders gut gefördert. Bauherren und Sanierer reduzieren mit der Förderung ihre Investitionskosten in das neue Heizsystem und sparen dank der Sonnenwärme beträchtliche Energiekosten ein.

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bild_2 Foto oben/unten: Solar-Partner Süd GmbH/ Helma Eigenheimbau AG

Straubing, 28. Mai 2015. Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Haus zu bauen oder seines zu sanieren, hat die Zukunft im Blick. Er oder sie möchte viele Jahre lang ein behagliches und sicheres Heim haben und nach Möglichkeit niedrige Betriebskosten – vor allem im Alter, wenn das regelmäßige Einkommen fehlt. In Zeiten stark schwankender und tendenziell steigender Energiekosten gehören überschaubare und planbare Heizkosten dazu. Die können durch regenerative Heizsysteme erreicht werden, welche durch das Marktanreizprogramm (MAP) seit dem 1. April dieses Jahres besser denn je gefördert werden. Einen besonderen Status im novellierten Förderprogramm haben Häuser, die zu mindestens der Hälfte mit Solarwärme beheizt werden – so genannte Sonnenhäuser. „Es ist der einzige Haustyp, für den eine besonders hohe Innovationsförderung im Marktanreizprogramm beantragt werden kann“, sagt Georg Dasch, Architekt und erster Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts e.V. „Die Bundesregierung erkennt damit Sonnenhäuser als marktreife Innovation sowie etablierten Bau- und Heizstandard an und sie signalisiert, dass sie mehr Solarwärme für den Klimaschutz will.“

Energiebedarf auf fast Null reduzieren

Um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren, sind viele Baukonzepte und Standards geschaffen worden. Niedrigenergiehäuser, Plusenergiehäuser, Passivhäuser, Solarhäuser, KfW-Effizienzhäuser und neuerdings auch noch Fast-Null-Energiehäuser – für Bauherren wird die Begriffsvielfalt immer unüberschaubarer. Fakt ist: Laut EU-Richtlinie sind Niedrigstenergiehäuser (Nearly Zero Energy Buildings) schon bald Pflicht. Für sie gilt: „Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden.“ Ab dem 1. Januar 2019 ist die Vorgabe für Gebäude von Behörden verpflichtend, ab 2021 gilt sie für alle Neubauten.
Sonnenhäuser erfüllen diese Anforderung schon heute. Ihr Primärenergiebedarf ist mit 15 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) im Neubau extrem niedrig. Durch große Solarwärmeanlagen wird die Heizenergie vor Ort erzeugt. Für die Nachheizung bietet sich der heimische, CO2-neutrale Brennstoff Holz an.   
Ursprünglich stand bei dem Sonnenhaus-Bautyp, der seit den 1990er Jahren in den Markt eingeführt wurde, die große Solarwärmeanlage im Mittelpunkt. Nach Definition des Schweizer Solarpioniers Josef Jenni, der das Heizkonzept maßgeblich entwickelte und für seine Verbreitung sorgte, zeichnet sich ein Sonnenhaus durch eine sehr gute Dämmung, eine große Solarwärmeanlage und einen entsprechend dimensionierten Wärmespeicher aus. In den vergangenen Jahren wurde das Konzept vor allem durch das Sonnenhaus-Institut e.V. weiterentwickelt. Der Verein feierte im vergangenen Jahr sein zehnjähriges Jubiläum und zählt derzeit rund 300 Mitglieder in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Über 1.700 weitgehend solar beheizte Gebäude in Neu- und Altbau sind aus diesem Kreise heraus entstanden.
Um den Entwicklungen im Markt Rechnung zu tragen und den Verbrauchern viele Optionen zu bieten, wurde das Sonnenhaus-Konzept für neue Technologien wie Wärmepumpen und Baukonzepte wie energieautarken Häusern geöffnet. Seit 2014 gibt es die Kategorien Sonnenhaus Standard, Plus, Autark, Fossil sowie Sonnenhaus im Bestand. Dabei können „Sonnenhäuser im Bestand“ auch in die anderen Kategorien fallen.
Ein Sonnenhaus Plus beispielsweise hat zusätzlich zur großen solarthermischen Anlage eine PV-Anlage und kann so eine positive Primärenergie-Jahresbilanz aufweisen. Beim Sonnenhaus Fossil wird zum Beispiel mit einer Gasbrennwertheizung oder einer Wärmepumpe mit Strom aus dem Netz nachgeheizt. Der spezifische Primärenergiebedarf darf hier bis zu 30,0 kWh/m²a betragen. „Unser Ziel bleibt es auch weiterhin, den niedrigsten Primärenergiefaktor von allen Energiesparhäusern zu haben“, sagt Georg Dasch. „Dafür wird die große Solarwärmeanlage auch weiterhin der Fokus sein.“

Bis zu 300 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche Zuschuss

In dem novellierten Marktanreizprogramm (MAP) werden alle regenerativen Heizsysteme besser als zuvor gefördert, also auch Holzheizungen und Wärmepumpen. Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer Brutto-Solarkollektorfläche von 20 bis 100 m² erhalten im Rahmen der Innovationsförderung im MAP einen Zuschuss. Für Neubauten bekommen Bauherren 150 Euro je Quadratmeter (€/m²) Solarkollektor, für bestehende Gebäude, die „solarisiert“ werden, beträgt der Fördersatz 200 €/m². Voraussetzung ist ein Nachweis per Simulation, dass der solare Deckungsgrad für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung mindestens 50 Prozent beträgt und dass die Dämmung dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. In bestehenden Gebäuden bedeutet letzteres mehr Aufwand bei der energetischen Sanierung. Deshalb gewährt das Marktanreizprogramm zusätzlich noch einen Gebäudeeffizienzbonus von 50 Prozent auf die Innovationsförderung, wenn der KfW-55-Standard erreicht wird. Der Zuschuss bei Bestandsgebäuden kann somit 300 €/m² Kollektorfläche erreichen.
Die Einschränkung der Förderung auf weitgehend solar beheizte Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten sowie auf Nicht-Wohngebäude ab 500 m² Nutzfläche wurde in der MAP-Novelle, die am 1. April 2015 in Kraft trat, aufgehoben. Diese Gebäudetypen erhalten aber auch weiterhin eine Förderung, die noch dazu verbessert wurde. Außerdem müssen es keine ausgewiesenen Sonnenhäuser sein.

Variante Ertragsförderung – vorteilhaft im Neubau

Im Rahmen der Innovationsförderung kann sich der Bauherr oder Sanierer auch für die Variante „Ertragsförderung“ entscheiden. In dem Fall erhält er 45 Cent je kWh/m²a. Dieser Fördersatz bezieht sich auf Eigenschaften des Kollektors. Um die Ertragsförderung zu bekommen, muss der eingesetzte Kollektor ein entsprechendes Solar Keymark-Zertifikat besitzen. Darin muss der jährliche Kollektorertrag nach der Norm EN 12975 bei einer Kollektortemperatur von 50°C am Standort Würzburg ausgewiesen sein. „Mit der Ertragsförderung wird der Einsatz leistungsstarker Solarkollektoren belohnt“, kommentiert Dasch. „Das führt dazu, dass die Ertragsförderung zumindest im Neubau in der Regel die attraktivere Variante sein wird.“
Hausbesitzer und Sanierer profitieren gleich mehrfach von einer großen Solarwärmeheizung. Ihre Heizkosten sind für sie kalkulierbar und planbar. Sie wissen, was in Jahren und Jahrzehnten an Brennstoffkosten auf sie zukommt, nämlich nur extrem wenig für die Nachheizung. Durch die niedrigeren Heizkosten steigt der finanzielle Spielraum. Zudem bietet solares Heizen Unabhängigkeit von Energieversorgern und eine über Jahrzehnte sichere Energieversorgung im eigenen Heim. Von der Behaglichkeit und dem guten Gefühl, umweltfreundlich zu heizen, ganz zu schweigen.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de
Sonnenhaus-Institut e.V.: www.sonnenhaus-institut.de

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