Bessere Förderung für Sonnenhäuser

Erstmalig fördert das Bundeswirtschaftsministerium im Marktanreizprogramm (MAP) Ein- und Zweifamilien-Sonnenhäuser im Neubau und Bestand – Verbesserte Förderung auch für größere Wohnhäuser und Gewerbebauten mit großen Solarheizungen

Deggendorf, 24. März 2015. Bauherren, die ihren Neubau überwiegend mit der Sonne beheizen oder ihr bestehendes Gebäude zu einem Sonnenhaus umrüsten wollen, können sich freuen: Ab 1. April 2015 erhalten sie im Marktanreizprogramm (MAP) eine attraktive Förderung für ihre Solarheizung. Dies teilt das Sonnenhaus-Institut e.V. mit, das sich seit über zehn Jahren für weitgehend solar beheizte Häuser einsetzt. „Zum ersten Mal gibt es eine spezielle Förderung für Sonnenhäuser im Marktanreizprogramm“, sagt Christian Kerschl, Geschäftsführer des Sonnenhaus-Instituts. „Das ist ein weiterer Schritt hin zur Akzeptanz von Sonnenhäusern in der Politik, aber auch in der Braubranche, denn Sonnenhäuser werden dadurch wirtschaftlicher interessanter.“ Mit persönlichen Gesprächen und Schreiben an Landtags- und Bundestagsabgeordnete hatten sich viele Mitglieder des Sonnenhaus-Instituts dafür eingesetzt, dass Sonnenhäuser, die sich durch einen extrem niedrigen Primärenergiebedarf auszeichnen, besser gefördert werden.

Innovationsförderung für Sonnenhäuser

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KHB-Creativ WB / Sonnenhaus-Institut e.V.

Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 100 m² erhalten im Rahmen der Innovationsförderung im MAP einen Zuschuss. Für Neubauten bekommen Bauherren 150 Euro je Quadratmeter (€/m²) Solarkollektor, für bestehende Gebäude, die „solarisiert“ werden, beträgt der Fördersatz 200 €/m². Voraussetzung ist, dass per Simulation nachgewiesen wird, dass der solare Deckungsgrad für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung mindestens 50 Prozent beträgt und dass die Dämmung dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. In bestehenden Gebäuden bedeutet letzteres mehr Aufwand bei der energetischen Sanierung. Deshalb gewährt das Marktanreizprogramm zusätzlich noch einen Gebäudeeffizienzbonus von 50 Prozent auf die Innovationsförderung, wenn der KfW-55-Standard erreicht wird. Der Zuschuss bei Bestandsgebäuden kann somit 300 €/m² Kollektorfläche erreichen.
Die Einschränkung der Förderung auf weitgehend solar beheizte Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten sowie auf Nicht-Wohngebäude ab 500 m² Nutzfläche wurde in der MAP-Novelle, die am 11. März 2015 veröffentlicht wurde, aufgehoben. Diese Gebäudetypen erhalten aber auch weiterhin eine Förderung, die noch dazu verbessert wurde. Außerdem müssen es keine ausgewiesenen Sonnenhäuser sein.

Variante Ertragsförderung – vorteilhaft im Neubau

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Solar-Partner Süd / Sonnenhaus-Institut e.V.

Im Rahmen der Innovationsförderung kann sich der Bauherr oder Sanierer auch für die Variante „Ertragsförderung“ entscheiden. In dem Fall erhält er 45 Cent je kWh/m²a. Dieser Fördersatz bezieht sich auf Eigenschaften des Kollektors. Um die Ertragsförderung zu bekommen, muss der eingesetzte Kollektor ein entsprechendes Solar Keymark-Zertifikat besitzen. Darin muss der jährliche Kollektorertrag nach der Norm EN 12975 bei einer Kollektortemperatur von 50°C am Standort Würzburg ausgewiesen sein. „Mit der Ertragsförderung wird der Einsatz leistungsstarker Solarkollektoren belohnt“, kommentiert Kerschl. „Das führt dazu, dass die Ertragsförderung zumindest im Neubau in der Regel die attraktivere Variante sein wird.“
Weiterhin erhalten besonders effiziente Biomasse-Heizkessel, die mit Brennwert-Technik oder einer Abgasreinigung (Partikelfiltern) ausgestattet sind, im Rahmen der Innovationsförderung einen höheren Zuschuss. Das gilt für Neubauten und Bestandsgebäude. Auch davon profitieren Sonnenhaus-Besitzer, denn eine Scheitholz- oder eine Pelletsheizung ist die ideale Ergänzung zu einer großen Solarwärmeheizung. Wer lieber eine effiziente Wärmepumpe nutzen möchte, kann die ebenfalls angehobene Förderung beantragen.
Die MAP-Novelle tritt am 1. April 2015 in Kraft. Der Antrag auf den nicht rückzahlbaren Zuschuss muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Bauherren und Sanierer auch weiterhin zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für ihre Bauprojekte bei der KfW-Bankengruppe beantragen.

Hoffnungsschimmer für die Wärmewende

Mit dem novellierten Marktanreizprogramm will die Bundesregierung die Energiewende im Wärmesektor vorantreiben. Bis 2020 sollen in Deutschland 14 % des Endenergiebedarfs für die Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Derzeit liegt der Anteil laut Bundeswirtschaftsministerium bei nur 9,9 %. Mehr regenerative Anlagen für die Wärmeerzeugung sind notwendig, um bei begrenzten fossilen Ressourcen eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen und die Kohlendioxid-Emissionen, die bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle entstehen, zu reduzieren.  
Für interessierte Bauherren und Sanierer bietet das Sonnenhaus-Institut, das rund 300 Mitglieder in ganz Deutschland hat, Bauherren-Seminare an. Architekten, Planer, Handwerker und Energieberater können sich in Profi-Seminaren über die Technik, Bauweise und Projektbeispiele informieren. Das nächste Profi-Seminar findet am 10. und 11. April 2015 in Niederalteich im Landkreis Deggendorf statt. Das Programm ist im Internet unter www.sonnenhaus-institut.de zu finden.

Weitere Informationen:

Sonnenhaus-Institut: www.sonnenhaus-institut.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de

Für Presse-Rückfragen:
Sonnenhaus Institut e.V.
Geschäftsstelle Deggendorf
Dipl.-Ing. (FH) Christian Kerschl
Nordweg 11, 94469 Deggendorf
Tel.: 0991 / 2909844
E-Mail:

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