Sonnenhäuser von EEG-Novelle nicht betroffen

Förderung für Sonnenhäuser mit großen Photovoltaik- und Solarthermie-anlagen für Wärme, Strom und Mobilität bleibt konstant hoch

KHB-SH-Pfauser

Foto: KHB-Creativ Wohnbau

 „Sonnenhäuser mit großen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen für die klimaschonende Erzeugung von Strom und Wärme sind von den Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht betroffen.“ Darauf weist Rainer Körner, 2. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts e.V., hin. Seitdem das EEG 2017 am 8. Juli 2016 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurde, wird es von diversen Seiten stark kritisiert. „Auch wenn gewisse Änderungen sicherlich nicht zu raschen Fortschritten in der Energiewende und beim Klimaschutz führen werden, es darf jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass Solaranlagen sich generell nicht mehr lohnen“, sagt Körner. Der Geschäftsführer des Heilbronner Bauunternehmens KHB-Creativ Wohnbau ist seit November 2015 stellvertretender Vorsitzender des Kompetenz-Netzwerks für solares Bauen. „Für Sonnenhäuser bleibt die Förderung konstant hoch.“ Für Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt Leistung ändert sich im EEG 2017 nichts. In dieser Größenordnung bleiben diese Anlagen nach wie vor von der Beteiligung an der EEG-Umlage verschont. Unabhängig vom EEG, werden Solarthermieanlagen auf Sonnenhäusern auch weiterhin durch das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes sehr gut gefördert.

Einsparung durch Solarenergie bei Strom und Wärme

Bei Sonnenhäusern mit Photovoltaik und Solarthermie profitieren die Bewohner gleich mehrfach. Im Bereich derStromerzeugung können sie Solarstrom zu einem Preis erzeugen, der unter dem Bezugspreis vom Energieversorger liegt, und diesen selbst nutzen. Je nach Größe der Solarstromanlage, dem Energieverbrauch und anderen Parametern können ohne Energiespeicher bis zu etwa 30 Prozent des Solarstroms selbst verbraucht werden. Mit Batteriespeicher können es leicht bis zu 70 oder 80 Prozent des Haushaltsstroms sein. Der Solarstrom kann auch zur Wärmeerzeugung mit Hilfe eines Heizstabs oder einer Wärmepumpe genutzt werden. Und er kann ein Elektrofahrzeug beladen. Das heißt, Sonnenhaus-Besitzer sparen durch die Eigennutzung ihres selbst erzeugten Solarstroms Energiekosten ein, und sie erhalten auch noch eine Vergütung für den überschüssigen Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Im Bereich der Wärmeversorgung steht der Kaufkraftgewinn durch Einsparung im Mittelpunkt. Mit großen Solaranlagen wird bei Sonnenhäusern über die Hälfte des Heizenergiebedarfs solar erzeugt. „Bei solaren Deckungsgraden von 60 oder 70 Prozent ist die Einsparung für Öl oder Gas, das man nicht beziehen muss, beträchtlich“, erläutert Körner.

Sonnenhaus als individueller Beitrag zum Klimaschutz

Rainer Körner„Die allumfassende Klammer ist aber der Klimaschutz“, fügt er hinzu. „Die großen Solaranlagen sorgen dafür, dass Energie für Wärme, Strom und Mobilität mit extrem niedrigem CO2-Ausstoß und ohne Kohle, Erdöl und Erdgas produziert werden kann.“ Und das sei doch letztlich das Ziel der Energiewende und auch des EEG, so Körner. Sonnenhäuser leisten auch einen Beitrag zur Netzstabilisierung, da die selbst erzeugte und verbrauchte Energie keine Netze beansprucht.

Eine gesetzliche Neuerung ist allerdings auch für die Bauherren von Sonnenhäusern relevant. Durch das ebenfalls Anfang Juli verabschiedete Digitalisierungsgesetz müssen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über sieben Kilowatt mit einer Smart Meter-Messeinrichtung ausgestattet werden. „Bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch reicht eine kleinere Photovoltaikanlage aber völlig aus, um einen vernünftigen Eigenversorgungsanteil zu erreichen“, sagt Körner.

Für die Förderung der großen Solarwärmeanlagen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird, hat das Sonnenhaus-Institut Beispielrechnungen erstellt. „Die Fördersätze für große Solarheizungen waren noch nie so hoch wie heute“, betont Körner. Bauherren können bis zur Hälfte der Investitionskosten für die Solarkollektoren als BAFA-Zuschuss erhalten. „Mit einem Sonnenhaus kann jeder Bauherr und Sanierer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten – und sich damit ein Stück weit unabhängig machen von Energieversorgern und politischen Rahmenbedingungen.“

Beispielrechnungen für die BAFA-Solarförderung:
http://www.sonnenhaus-institut.de/wp-content/uploads/solarfoerderung_beispiele.pdf    

Weitere Informationen: Sonnenhaus-Institut e.V.
www.sonnenhaus-institut.de  
www.facebook.com/Sonnenhaus.Institut
www.twitter.com/SHInstitut  

Für Presse-Rückfragen:
Sonnenhaus Institut e.V., Geschäftsstelle Deggendorf
Dipl.-Ing. (FH) Christian Kerschl, Geschäftsführer Sonnenhaus-Institut e.V.
Nordweg 11, 94469 Deggendorf
Tel.: 0991 / 2909844

Rainer Körner
Geschäftsführer KHB-Creativ Wohnbau GmbH / 2. Vorsitzender Sonnenhaus-Institut
Binswanger Straße 63, 74076 Heilbronn
Tel.: 07131 / 15545-0

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