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Pressemitteilung

 
 

Altbau-Solarisierung wird vorübergehend verstärkt gefördert
Änderungen im Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien ab dem 15. März 2011

Straubing, 21. März 2011 – Seit dem 15. März 2011 gelten neue verbesserte Förderbedingungen für die Umrüstung vom (K)Altbau zum Sonnenhaus. Bei der Förderung für Sonnenhaus-Neubauten ändert sich vorerst nichts. Viele der verbesserten Förderbedingungen für Altbauten sind allerdings nur bis zum 30. Dezember 2011 befristet. Danach werden die meisten Änderungen wieder auf den Stand vor dem 15. März 2011 zurückgesetzt.


Bild: Wolfgang John GmbH

Die wichtigste Änderung ist die vorübergehende Erhöhung der Kollektorförderung. Vom 15. März bis zum 30. Dezember 2011 wird sie um 30 € pro Quadratmeter erhöht. Der erhöhte Fördersatz gilt für Anlagen bis 40 Quadratmeter. Jeder weitere Quadratmeter wird wie bisher mit 45 € gefördert. Andere zum Großteil ebenfalls befristete Verbesserungen betreffen den Kesseltauschbonus, den Kombinationsbonus für Solarthermie plus Biomasse und die Förderung für Scheitholzvergaserkessel, welche nun unbefristet wieder eingeführt wurde.

Ab dem 15. März 2011 können bei der BAFA Förderanträge nach den neuen Regelungen gestellt werden. Bitte beachten Sie: Viele der verbesserten Förderbedingungen gelten nur für Anträge, die bis zum 30. Dezember 2011 bei der BAFA eingegangen sind!

 

Aktuelle BAFA-Förderbedingungen für die Umrüstung vom (K)Altbau zum Sonnenhaus

 Kollektorförderung:
Für die Errichtung einer Solaranlage im Gebäudebestand wird dieKollektorförderung vorübergehend von 90 € auf 120 € pro Quadratmeter Kollektorfläche erhöht. Die erhöhte Kollektorförderung gilt nur bis zu einer Kollektorfläche von 40 Quadratmetern. Jeder weitere Quadratmeter wird wie bisher mit 45 € gefördert. Ab dem 31. Dezember 2011 wird der Fördersatz wieder auf 90 € pro Quadratmeter für die ersten 40 Quadratmeter zurückgestuft, jeder weitere Quadratmeter wird auch danach mit 45 € gefördert. Ab dem 30. Dezember 2011 gelten also wieder die gleichen Bedingungen für die Kollektorförderung wie vor dem 15. März 2011.

 

Kesseltauschbonus:
Auch der sogenannte Kesseltauschbonus wird erhöht. Dieser Bonus fördert den Austausch eines alten Öl- oder Gaskessels gegen eine Solaranlage in Kombination mit einer modernen Brennwerttherme. Bisher betrug der Kesseltauschbonus 400 €. Nun wird er befristet bis zum 30. Dezember 2011 auf 600 € erhöht. Anschließend wird der Umstieg noch mit 500 € gefördert.

 

Regenerativer Kombinationsbonus:
Ein weiterer Bonus, der vorübergehend erhöht wird und vor allem Sonnenhäuser betrifft, ist der sogenannte regenerative Kombinationsbonus. Wer seinen alten Öl- oder Gaskessel abschafft und auf solares Heizen umsteigt und zusätzlich mit anderen erneuerbaren Energien (wie z.B. Holz) kombiniert, erhält 600 €. Dieser Bonus verringert sich ab dem 31. Dezember 2011 auf 500 €, was der Förderhöhe vor dem 15. März 2011 entspricht.

 

Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln:
Wiedereingeführt wird die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Für die Förderfähigkeit gilt ein Grenzwert für Staubemissionen von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter. Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden pauschal mit 1000 € gefördert. Diese Förderung ist unbefristet, d.h. sie gilt auch noch nach dem 30. Dezember 2011.

 

Förderung von Pelletöfen und Pelletkesseln sowie Hackschnitzelanlagen:
Der Fördersatz für Pelletkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche bleibt unverändert. Er beträgt 36 € pro Quadratmeter mit folgenden Mindestsätzen: wohnraumbeheizte Zentralheizungsöfen: 1000 €, Pelletkessel: 2000 €, Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (Mindestvolumen 30 Liter pro Kilowatt): 2500 €. Auch Hackschnitzelanlagen mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 Liter pro Kilowatt werden weiterhin pauschal mit 1000 € gefördert.

 

Effizienzbonus:
Bei der Regelung des Effizienzbonus hat sich ebenfalls nichts geändert. Zur Basisförderung (bei Sonnenhäusern: der Förderung von Solarkollektoren und Biomasseheizung) kann zusätzlich ein Effizienzbonus von 0,5 mal dem Betrag der Basisförderung hinzukommen, wenn der spezifische Transmissionswärmeverlust HT' (mittlerer U-Wert) den EnEV-Wert um 30 Prozent unterschreitet. Bei Wohnhäusern bis zu 350 Quadratmetern Energiebezugsfläche bedeutet das einen HT'-Wert von maximal 0,28.

 

Aktuelle Richtlinien, Übersichten und Förderanträge:

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011

Übersicht BAFA-Förderung Solar

Übersicht BAFA-Förderung Biomasse

BAFA-Antrag zur Förderung einer thermischen Solaranlage
(für: Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände)

BAFA-Antrag zur Förderung einer thermischen Solaranlage
(für: kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau)

 

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