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Förderungen für ein Sonnenhaus

 

Mit Jahresbeginn 2012 wurden die vorübergehend im letzten Jahr erhöhten Fördergelder für die Umrüstung eines Altbaus zum Sonnenhaus des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder zurückgestuft. Sonnenhaus-Neubauten werden auch weiterhin nicht vom BAFA gefördert, sondern nur über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei welcher es in 2012 einige Aktualisierungen gibt. Ausführliche Informationen zur aktuellen Förderung für ein Sonnenhaus finden Sie in den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

 

 

Solarförderung für Gebäudebestand

Kollektorförderung
Der Basisfördersatz beträgt bis 40 m² Kollektorfläche 90 € pro Quadratmeter. Darüberhinaus gibt es 45 € pro Quadratmeter.

Effizienzbonus
Wird die Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude mit sehr hohem Dämmstand errichtet, wird zusätzlich ein Effizienzbonus (= 0,5 x Basisförderung) gewährt. Dazu muss der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebene spezifische Transmissionswärmeverlust HT' (= mittlerer U-Wert) von 0,65 W/(m².K) um mindestens 30 % unterschritten werden. Dieser Wert bedeutet einen sehr hohen Anspruch an den Dämmstandard von Altbausanierungen.

Kombinationsbonus
Werden die Anforderungen für den Effizienzbonus nicht erreicht, kann alternativ der sogenannte Kombinationsbonus von 500 € gewährt werden, wenn die Solaranlage mit einer förderfähigen Biomasseheizung (Pellet- oder Hackschnitzelheizung) kombiniert wird.

Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel mit einem Grenzwert für Staubemissionen von max. 15 mg/m 3 werden pauschal mit 1000 € gefördert.

Der Fördersatz für Pelletkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche beträgt 36 € pro Quadratmeter mit folgenden Mindestsätzen:

  • wohnraumbeheizte Zentralheizungsöfen: 1000 €,
  • Pelletkessel: 2000 €,
  • Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (Mindestvolumen 30 Liter pro Kilowatt): 2500 €.

Hackschnitzelanlagen mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 Liter pro Kilowatt werden pauschal mit je 1000 € gefördert.

Kesseltauschbonus
Wird gleichzeitig zur Errichtung der Solaranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung ersetzt, wird ein sogenannter Kesseltauschbonus in Höhe von 500 € gewährt. Zusätzliche Fördervoraussetzung für den Kesseltausch ist, dass mindestens eine der Umwälzpumpen im Heizkreis die Effizienzanforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt.

Solarpumpenbonus
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.

Kumulierbarkeit
Der regenerative Kombinationsbonus und der Kesseltauschbonus sind nicht mit dem Effizienzbonus kombinierbar. Beide Boni können somit nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

BAFA-Links:
Aktuelle Richtlinien
Übersichtstabelle Förderung Solar
Übersichtstabelle Förderung Biomasse

Auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es Fördermöglichkeiten für Altbausanierungen:
Programm Nr. 151: Energieeffizient Sanieren – Kredit
Programm Nr. 430: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Neu: Seit dem 1. Januar 2012 wurden die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5% erhöht.

Programm Nr. 431: Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung
Neu: Die Förderung der professionellen Baubegleitung ist mit dem 1. Januar 2012 verdoppelt worden. Die Bemessungsgrenze wird auf 8.000 € angehoben und somit eine Förderung von 50% bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 € ermöglicht.

 

 

Solarförderung für Neubauten

Die Förderung von Sonnenhaus-Neubauten ist nur noch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich, also über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Im Programm Erneuerbare Energien (Programmteil Premium) werden große Solaranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche und große Wärmespeicher mit mehr als 20 m 3 Speichervolumen an Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m² Nutzfläche gefördert. Für Solaranlagen beträgt der Tilgungszuschuss 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Dabei ist allerdings eine Systemsimulation obligatorisch. Anlagen sind förderfähig, wenn der durch die Systemsimulation berechnete Kollektorwärmeertrag mindestens 250kWh/(m 2a) beträgt.
Für große Wärmespeicher gibt es 250 € Tilgungszuschuss je Kubikmeter Speichervolumen.
Die Förderung ist auf 30% der für den Wärmespeicher nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten beschränkt.
Der maximale Tilgungszuschuss je Wärmespeicher beträgt 300.000 €.

Darüber hinaus förder die KfW im Programm Nr. 153 (Energieeffizient Bauen) den Bau von KfW-Effizienzhäusern 40, 55 und 70. Die maximale Förderung beträgt 50.000 € pro Wohneinheit. Es wird ein Tilgungszuschuss von 5% für ein KfW-Effizienzhaus 55 bzw. 10% für ein KfW-Effizienzhaus 40 gewährt.

Listen der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen, Biomasseanlagen und Pumpen (Quelle: www.bafa.de):

Förderfähige Kollektoren und Solaranlagen
Förderfähige automatische Biomasseanlagen
Förderfähige handbeschickte Biomasseanlagen
Förderfähige Pumpen

 

 

Aktuelle Informationen, Förderrichtlinien und Anträge sind erhältlich bei:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Tel. 0 61 96 / 9 08- 625 (-0); Fax 0 61 96 / 9 08 – 800
www.bafa.de

KfW
Tel. 0 18 01 / 33 55 77
www.kfw-foerderbank.de

 

 
 
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