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Förderungen für ein Sonnenhaus

 

Mit den seit 12. Juli 2010 geltenden neuen Richtlinien wurde der BAFA-Förderstopp aufgehoben, jedoch mit erheblichen Einschränkungen, die v.a. den Neubau betreffen. Lesen Sie weiter unten, wie mit den bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Anträgen verfahren wird.

 

Solarförderung für Neubauten

Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung inNeubauten können nur noch über die KfW gefördert werden (bis 30% Tilgungszuschuss), mit der Einschränkung, daß die nachfolgenden Bedingungen zutreffen:

- Die Kollektorfläche muß mindestens 40 m² betragen

- Förderfähig sind nur Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche

- Eine Systemsimulationist obligatorisch .

- Je nach Klimastandort des Bauvorhabens muß ein bestimmer spezifischer Mindestkollektorwärmeertrag überschritten werden. Solaranlagen mit hohem Deckungsanteil für die Raumheizung erreichen diesen Wert leider eher selten.

- Außerdem sind große Speicher ab 20 m² förderfähig (250 € je m³ Speichervolumen).

 

Solarförderung im Gebäudebestand

Basisfördersatz bis 40 m² Kollektorfläche: 90 € / m², darüberhinaus 45 €/m²

Wird die Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude mit sehr hohem Dämmstand errichtet, wird zusätzlich ein Effizienzbonus (= 0,5 x Basisförderung) gewährt. Dazu muß der spezifische Transmissionswärmeverlust HT' (= "mittlerer U-Wert") den EnEV-Wert um 30% unterschreiten. Bei Wohnhäusern bis 350 m² Energiebezugsfläche bedeutet dies ein HT' von maximal 0,28. Dieser Standard ist bei Altbausanierungen nur schwer zuerreichen.

Alternativ kann ein Kombinationsbonus i.H.v. 500 € gewährt werden, wenn die Solaranlage mit einer förderfähigen Biomasseheizung (Pellet- oder Hackschnitzelheizung) kombiniert wird. Stückholzheizungen werden nicht mehr gefördert. Der Fördersatz für Pelletkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche beträgt 36 €/m² mit folgenden Mindestsätzen:

wohnraumbeheizte Zentraheizungsöfen 1000 € ; Pelletkessel 2000 €, Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (Mindestvolumen 30 Liter pro kW)

BAFA: aktuelle Richtlinien - Übersichtstabelle

 

 

KWF-Förderprogramme für energiesparendes Bauen und Sanieren

Die Förderprogramme " Energieeffizient Bauen " und " Energieeffizient Sanieren " der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) sind weiterhin besonders interessant für Sonnenhäuser und Altbausolarisierungen, bei denen ein - gegenüber den EnEv-Mindestanforderungen - deutlich verbesserter Dämmstandard erreicht wird. Seit Juli 2010 gelten auch hier neue Richtlinien.

Energieeffizient Bauen: Richtlinienänderung - Anlage

Energieeffizient Sanieren: Richtlinienänderung - Anlage

 

 

aktuelle Informationen, Förderrichtlinien und Anträge sind erhältlich bei:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Tel. 0 61 96 / 9 08- 625 (-0); Fax 0 61 96 / 9 08 – 800
www.bafa.de

KfW
Tel. 0 18 01 / 33 55 77
www.kfw-foerderbank.de

 

Aktuelle Mitteilung zur Aufhebung des BAFA-Förderstopps (Stand 20. 7.2010):

Nachdem der Bundestag Anfang Mai 2010 eine Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien verhängt hat, können seit dem 12. Juli 2010 wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010. (weitere Informationen siehe www.bafa.de)

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm Folgendes:

Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des Marktanreizprogramms, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Nun stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.

Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden.

Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!

Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen.

Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.

Neue Förderbedingungen für Sonnenhäuser
Für Sonnenhäuser bedeuten die Änderungen im Wesentlichen, dass Anlagen in Neubauten nicht mehr durch das MAP der BAFA gefördert werden! Für Altbauten, welche zu Sonnenhäusern umgerüstet werden, können weiterhin für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (auch für größere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern) sowie für Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Holzhackschnitzelkessel Förderungen beantragt werden. Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt. Mit dem neugestalteten MAP soll die Förderung auf Bestandsgebäude konzentriert werden.

Nach dem Programmstopp gestellte Anträge
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.

Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte

Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist.

Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.
(Quelle: www.bafa.de )

 
 
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