aktuelle Informationen, Förderrichtlinien und Anträge sind erhältlich bei:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Tel. 0 61 96 / 9 08- 625 (-0); Fax 0 61 96 / 9 08 800
www.bafa.de
- KfW
- Tel. 0 18 01 / 33 55 77
www.kfw-foerderbank.de
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Aktuelle Mitteilung zur Aufhebung des BAFA-Förderstopps (Stand 20. 7.2010):
Nachdem der Bundestag Anfang Mai 2010 eine Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien verhängt hat, können seit dem 12. Juli 2010 wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010. (weitere Informationen siehe www.bafa.de)
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm Folgendes:
Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des Marktanreizprogramms, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Nun stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.
Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden.
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen.
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.
Neue Förderbedingungen für Sonnenhäuser
Für Sonnenhäuser bedeuten die Änderungen im Wesentlichen, dass Anlagen in Neubauten nicht mehr durch das MAP der BAFA gefördert werden! Für Altbauten, welche zu Sonnenhäusern umgerüstet werden, können weiterhin für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (auch für größere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern) sowie für Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Holzhackschnitzelkessel Förderungen beantragt werden. Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt. Mit dem neugestalteten MAP soll die Förderung auf Bestandsgebäude konzentriert werden.
Nach dem Programmstopp gestellte Anträge
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.
Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte
Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist.
Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.
(Quelle: www.bafa.de )
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