Solarförderung für Gebäudebestand Kollektorförderung
Der Basisfördersatz beträgt bis 40 m² Kollektorfläche 90 € pro Quadratmeter. Darüberhinaus gibt es 45 € pro Quadratmeter.
Effizienzbonus
Wird die Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude mit sehr hohem Dämmstand errichtet, wird zusätzlich ein Effizienzbonus (= 0,5 x Basisförderung) gewährt. Dazu muss der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebene spezifische Transmissionswärmeverlust HT' (= mittlerer U-Wert) von 0,65 W/(m².K) um mindestens 30 % unterschritten werden. Dieser Wert bedeutet einen sehr hohen Anspruch an den Dämmstandard von Altbausanierungen.
Kombinationsbonus
Werden die Anforderungen für den Effizienzbonus nicht erreicht, kann alternativ der sogenannte Kombinationsbonus von 500 € gewährt werden, wenn die Solaranlage mit einer förderfähigen Biomasseheizung (Pellet- oder Hackschnitzelheizung) kombiniert wird.
Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel mit einem Grenzwert für Staubemissionen von max. 15 mg/m 3 werden pauschal mit 1000 € gefördert.
Der Fördersatz für Pelletkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche beträgt 36 € pro Quadratmeter mit folgenden Mindestsätzen:
- wohnraumbeheizte Zentralheizungsöfen: 1000 €,
- Pelletkessel: 2000 €,
- Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (Mindestvolumen 30 Liter pro Kilowatt): 2500 €.
Hackschnitzelanlagen mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 Liter pro Kilowatt werden pauschal mit je 1000 € gefördert.
Kesseltauschbonus
Wird gleichzeitig zur Errichtung der Solaranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung ersetzt, wird ein sogenannter Kesseltauschbonus in Höhe von 500 € gewährt. Zusätzliche Fördervoraussetzung für den Kesseltausch ist, dass mindestens eine der Umwälzpumpen im Heizkreis die Effizienzanforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt.
Solarpumpenbonus
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.
Kumulierbarkeit
Der regenerative Kombinationsbonus und der Kesseltauschbonus sind nicht mit dem Effizienzbonus kombinierbar. Beide Boni können somit nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
BAFA-Links:
Aktuelle Richtlinien
Übersichtstabelle Förderung Solar
Übersichtstabelle Förderung Biomasse
Auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es Fördermöglichkeiten für Altbausanierungen:
Programm Nr. 151: Energieeffizient Sanieren – Kredit
Programm Nr. 430: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Neu: Seit dem 1. Januar 2012 wurden die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5% erhöht.
Programm Nr. 431: Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung
Neu: Die Förderung der professionellen Baubegleitung ist mit dem 1. Januar 2012 verdoppelt worden. Die Bemessungsgrenze wird auf 8.000 € angehoben und somit eine Förderung von 50% bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 € ermöglicht.
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